Krankenkasse wechseln: Neues Krankenkassenwahlrecht seit 2021

Sie möchten die Krankenkasse wechseln? Das Jahr 2021 bringt positive Veränderungen mit sich und ein Kassenwechsel wird damit noch einfacher. 

Der Gesetzgeber schafft bürokratische Hürden ab und vereinfacht damit den Wechsel zu einer anderen Krankenkasse.

Welche Änderungen bringt das neue Krankenkassenwahlrecht ab dem 01.01.2021 für gesetzlich Versicherte?

Die 18-monatige Bindungsfrist wird auf 12 Monate verkürzt. Bei einem Statuswechsel (z. B. Arbeitgeberwechsel) entfällt die Bindungsfrist sogar komplett.

Eine schriftliche Kündigung bei der alten Kasse und das Warten auf die Kündigungsbestätigung sind nicht mehr nötig. Den Mitgliedsantrag können Wechselwillige bequem einreichen – die neue Krankenkasse kümmert sich um den Rest. Nach der Austrittsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende begrüßt die gewählte Krankenkasse Ihr neues Mitglied.

 Ein neues elektronisches Meldeverfahren ermöglicht den Krankenkassen, Informationen über Beginn und Ende der Mitgliedschaft auszutauschen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Einfach Mail an info@check-kontor.de schicken oder mit WhatsApp: 0177-7852078.

Versicherungskontor Halstenbek KG

www.check-kontor.de

zurück zu www.Krankenversicherung.Guru

Krankenkassenwechsel Krankenkassenwahlrecht Krankenkasse wechseln Krankenkassenwechsel Krankenkassenwahlrecht Techniker Krankenkasse wechseln BKK Faber Castell Betriebskrankenkasse